Wasserversorgung für mehrere Gemeinden
In vielen Schweizer Gemeinden wird die Wasserversorgung direkt durch die Gemeinden selber geregelt. Nicht so in Meikirch, Uettligen und Umgebung. In diesem Gebiet haben die Gemeinden den Auftrag für die Wasserversorgung an die Wasserversorgungsgenossenschaft Meikirch, Uettligen und Umgebung (WVGM) übertragen.
Die WVGM übernimmt die ihr übertragene Aufgabe der Wasserversorgung und ist so für die Trink-, Lösch- und Gebrauchswasserversorgung im Gebiet verantwortlich.
Die Gemeinden Meikirch, Wohlen, Schüpfen und Münchenbuchsee haben mit der WVGM vertraglich die Aufgaben geregelt.