Genossenschafter/in werden

Mitglied der Wasserversorgungsgenossenschaft Meikirch-Uettligen und Umgebung kann jeder wasserbeziehende Grundeigentümer oder Baurechtsberechtigte im vorsorgten Gebiet werden. Als Mitglied bzw. Genossenschafter bezahlen Sie keine Mitgliedergebühren, haben keine finanziellen oder anderweitigen Verpflichtungen, aber ein Mitspracherecht!

Aktuell hat die Genossenschaft etwa 200 Mitglieder. Gerne laden wir auch Sie ein, bei uns Mitglied zu werden. Die Statuten können Sie nebenstehend herunterladen.

Speziell zu beachten ist Art. 3, welcher regelt wer bei der Wasserversorgungsgenossenschaft Meikirch-Uettligen und Umgebung (WVGM) Mitglied werden kann.

1 Jeder wasserbeziehende Grundeigentümer oder Baurechtsberechtigte im Bereich des versorgten Gebietes kann Mitglied (Genossenschafter) der WVGM werden.

2 Eigentümergemeinschaften, Miteigentümer, Stockwerkeigentümer, einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften etc. gelten zusammen als ein Mitglied. Für die Ausübung ihrer Rechte als Genossenschafter bestimmen sie eine Person, welche der Verwaltung gemeldet werden muss, aber nicht Eigentümer zu sein braucht.

Um Mitglied zu werden füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus:

Beantragung Mitgliedschaft WVGM