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Zählerablesung

Die Wasserzähler werden durch die WVGM einmal im Jahr (zwischen Mai und Juli) abgelesen. Dafür wird ein Person der WVGM bei Ihnen zu Hause vorbeikommen und den jeweiligen Zählerstand ablesen. Falls Sie zum gegebenen Zeitpunkt abwesend sind, werden wir Ihnen eine Anleitung in den Briefkasten legen, damit Sie uns den Zählerstand online melden können (www.zählerablesung.ch).

 

 

 

Bei Eigentümerwechsel haben sich die beiden Parteien selbst über die Aufteilung der Wasserkosten zu einigen; die WVGM macht keine zusätzlichen Ablesungen.

 

Bei einem Defekt des Wasserzählers melden Sie sich bitte beim Brunnenmeister!